1. Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Nach § 5 SGB V unterliegen alle abhängig Beschäftigten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sofern ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (69.300 Euro im Jahr 2025). Die Versicherungspflicht beginnt, sobald das monatliche Entgelt 538 Euro übersteigt (Geringfügigkeitsgrenze). Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber. Bei Einkommen über der Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen GKV […]
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