Ein aktuelles Urteil aus Deutschland sorgt für Aufmerksamkeit bei Unternehmen – denn eine scheinbar übliche Vertragsklausel kann schneller unwirksam sein, als viele erwarten. Am 25. März 2026 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass bestimmte Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen gegen deutsches Recht verstoßen können. Konkret ging es um die Frage, ob Arbeitgeber Arbeitnehmer nach einer Kündigung einseitig […]
Möchten Sie den gesamten Artikel lesen?
Wenn Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an, oder Sie können eine unserer Mitgliedschaften abschließen, um Mitglied zu werden!
