Mit dem im Mai 2025 vorgestellten Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zeichnet sich eine bedeutende Änderung im deutschen Arbeitszeitrecht ab. Im Fokus steht insbesondere die tägliche Höchstarbeitszeit – ein zentraler Punkt für Unternehmen mit Niederlassungen in Deutschland.
Aktuelle Rechtslage: Starre Tageshöchstarbeitszeit
Nach geltendem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer in Deutschland höchstens acht Stunden täglich arbeiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden pro Tag ist nur dann erlaubt, wenn der durchschnittliche Acht-Stunden-Tag innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen eingehalten wird. Diese Regelung ist stark auf den Kalendertag ausgerichtet, nicht auf die Wochenarbeitszeit oder die Flexibilität betrieblicher Abläufe.
Für internationale Unternehmen, die in mehreren Zeitzonen oder mit globalen Projektteams arbeiten, ist das bestehende System oft schwer praktikabel.
Vorhaben der neuen Regierung: Mehr Flexibilität, weniger starre Tagesgrenze
Die neue Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag 2025 darauf geeinigt, die tägliche Höchstarbeitszeit zu flexibilisieren. Konkret heißt es, dass die starre tägliche Grenze künftig durch eine flexible Wochenarbeitszeitregelung ergänzt werden soll – unter Beibehaltung der durchschnittlich maximal 48 Wochenstunden gemäß EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG).
Die Reform zielt darauf ab, mehr Flexibilität zu ermöglichen, ohne den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beeinträchtigen. Ungeachtet der erweiterten Spielräume sind die arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften – insbesondere zu Ruhezeiten und Pausen – weiterhin uneingeschränkt einzuhalten.
Auswirkungen auf internationale Unternehmen
Die geplante Reform könnte für internationale Konzerne mit deutschen Tochtergesellschaften erhebliche Vorteile bringen:
- Mehr Planungssicherheit und Flexibilität, insbesondere bei Projektarbeit, saisonalen Schwankungen oder international koordinierten Arbeitsabläufen.
- Weniger Risiko von Verstößen gegen das bisher starre Arbeitszeitrecht, etwa bei Meetings mit Teams in anderen Zeitzonen oder beim Arbeiten im Homeoffice.
Ausblick
Im Koalitionsvertrag wurde kein konkreter Zeitpunkt für die Vorlage eines Gesetzentwurfs genannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2025 – voraussichtlich bis zur Jahresmitte – weitere konkrete Maßnahmen ergreifen wird. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
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