Für Distressed M&A Transaktionen in Deutschland kann sinnvollerweise zwischen drei Zeitpunkten des Vertragsschlusses unterschieden werden. Zwischen dem Zeitpunkt (i) vor Insolvenzantragsstellung über das Vermögen der Gesellschaft, (ii) nach Insolvenzantragsstellung über das Vermögen der Gesellschaft aber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzantragsverfahren) und (iii) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Jeder dieser Zeitpunkte hat […]
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