EU-Datenschutzrecht gilt vor allem für Datenverarbeiter in der EU, auch wenn die Verarbeitung der Daten von EU-Bürgern (beispielsweise zum Werbeversand) außerhalb der EU stattfindet. Der Datenverarbeiter kann auch ein in der EU ansässiges, rechtlich selbstständiges Tochterunternehmen sein. Achtung: EWR-Staaten stehen insoweit der EU gleich. Das EU-Datenschutzrecht gilt also auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Europäisches […]
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