Wer in Deutschland ein Arbeitsverhältnis beendet, muss nicht automatisch mit einer Abfindungszahlung rechnen – weder als Arbeitnehmer noch als Arbeitgeber. Trotzdem hält sich international hartnäckig der Irrglaube, in Deutschland bestehe bei jeder arbeitgeberseitigen Kündigung ein gesetzlicher Abfindungsanspruch. Für internationale Unternehmen, die in Deutschland investieren oder operativ tätig sind, ist ein praxisnahes Verständnis dieses Themas essenziell. […]
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