Der Versand von Newslettern oder anderer Werbung ist Unternehmen erlaubt, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung mit dem Adressaten besteht. Er muss jedoch bei Erfassung seiner Daten darauf hingewiesen worden sein und jedes Mal informiert werden, dass und wie er das Mailing abbestellen kann (opt out). Außerdem sind ausreichende Identitätsdaten des Werbenden anzugeben. Alternativ ist E-Mail-Werbung zulässig, […]
Möchten Sie den gesamten Artikel lesen?
Wenn Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an, oder Sie können eine unserer Mitgliedschaften abschließen, um Mitglied zu werden!