Das Schweizer Gesellschaftsrecht stellt Anforderungen an die Wohnsitzpflicht von zeichnungsberechtigten Personen in Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Mindestens eine Person, die zur Vertretung einer AG berechtigt ist, muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person kann entweder Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor der Gesellschaft sein. Bei der Rolle des Direktors […]
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