Mit Wirkung zum 26. Oktober 2024 führt das Employment Rights Act eine neue gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber ein: Sie müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern – und zwar nicht nur durch Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte, sondern auch durch Dritte wie KundInnen oder LieferantInnen. Bei einem Verstoß gegen diese […]
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