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Status: 2026-01-12
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Sozialversicherungsrecht in Deutschland – Fehlt die Meldung, droht Bußgeld

Geht es langsam Richtung Frühling, sind viele Unternehmen, etwa in der Gastronomie, darauf angewiesen, spontan neue Arbeitskräfte einzustellen. Betriebe dürfen dann nicht vergessen, spätestens vor dem ersten Arbeitstag eine Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung zu erstatten. Versäumen Arbeitgeber das, müssen sie unter Umständen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro zahlen. Das soll Schwarzarbeit vorbeugen. […]

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