Einen sogenannten Vertreter müssen Unternehmen ohne Sitz in der EU bestellen, wenn sie natürlichen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder Verhaltensprofile von ihnen bilden möchten. Der Vertreter muss in der EU ansässig sein. Er dient als Anlaufstelle für die europäischen Aufsichtsbehörden und natürliche Personen, deren Daten verarbeitet werden. Er handelt im Namen […]
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