Grundsätzlich ist Deutsch die Gerichtssprache in Deutschland. Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unterbleiben, wenn alle Beteiligten einer Fremdsprache mächtig sind. Sich gegenüber Ausländer einer fremden Sprache zu bedienen, ist das deutsche Gericht jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet. Besonderheiten […]
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