Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, sofern der Insolvenzgrund nicht kurzfristig nachhaltig beseitigt werden kann. Ein Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht führt zur persönlichen Haftung und Strafbarkeit der Geschäftsführer. Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn die Gesellschaft ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht aus ihren liquiden Mitteln begleichen kann. Bei Zahlungsunfähigkeit beträgt […]
Möchten Sie den gesamten Artikel lesen?
Wenn Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an, oder Sie können eine unserer Mitgliedschaften abschließen, um Mitglied zu werden!