Nach deutschem Recht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einen Aufsichtsrat bildet. Die Einrichtung eines Aufsichtsrats kann jedoch durch den Gesellschaftsvertrag der GmbH vorgesehen werden. Die Entscheidung darüber, ob die GmbH einen Aufsichtsrat besitzen soll, treffen die Gesellschafter. Ein Aufsichtsrat, der nicht verpflichtend ist, wird als fakultativer Aufsichtsrat bezeichnet. […]
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