Datenminimierung: Es dürfen nur so viele personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie zur Erreichung des definierten Zwecks erforderlich (nicht nur nützlich) sind. Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie zur Erreichung des definierten Zwecks erforderlich (nicht nur nützlich) sind. Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie zu […]
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