Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ("Bewilligungsgesetz") bestimmt, unter welchen Umständen ausländische Personen eine Bewilligung für den Immobilienerwerb in der Schweiz benötigen. Zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit Der Grunderwerb ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft bewilligungsfrei, wenn das Grundstück der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit dient (z.B. Hotels, Restaurants, Büros, Fabrikationsgebäude, […]
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