Die wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Anteilsübertragungen im Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China (2023 überarbeitet) umfassen zwei zentrale Änderungen: 1. Wegfall der „Zustimmungspflicht der anderen Gesellschafter“: Vor dieser Änderung war für die Übertragung von Anteilen an Nicht-Gesellschafter die Zustimmung der Mehrheit der übrigen Gesellschafter erforderlich. Der übertragende Gesellschafter war verpflichtet, die anderen Gesellschafter schriftlich […]
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