Grundsätzlich bleibt die Haftung bei einer GmbH auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt. Nur in Ausnahmefällen, kann eine Durchgriffshaftung auf Gesellschafter erfolgen, etwa wenn die Gesellschafter der Gesellschaft durch Vermögensabzug oder strategische Entscheidungen die Existenzgrundlage entzogen haben. Wichtigstes Risiko ist die Anfechtung der Rückführung von Gesellschafterdarlehen. Grundsätzlich ist jede Finanzierung durch Gesellschafter in der Insolvenz […]
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