In vielen Jobs haben Arbeitnehmer die Aufgabe, kreative Ergebnisse für ihren Arbeitgeber zu erstellen, etwa als Architekt, Fotograf oder Programmierer. Solche Schöpfungen unterfallen ab einer gewissen Schöpfungshöhe dem Urhebergesetz. Das deutsche Urheberrecht regelt basierend auf dem europäischen Urheberrecht, dass Urheber immer der Schöpfer bleibt, im Zweifel der Arbeitnehmer. Je nach vereinbartem Inhalt eines Arbeitsverhältnisses kann […]
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