Grundsätzlich sind personenbezogene Daten von Bewerbern zu löschen, sobald der Zweck ihrer Erhebung erreicht ist. Wird ein Bewerber abgewiesen, ist das sofort. Dies ergibt sich aus § 26 Abs. 1 BDSG (Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz). Jedoch kann es sein, dass Bewerber Klagen wegen Benachteiligung nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einreichen, wofür die Bewerbungsdaten nötig sind. […]
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