Die EU möchte verhindern, dass das europäische Datenschutzrecht umgangen wird, indem Unternehmen Datenverarbeitungen in Länder außerhalb der EU auslagern. Exporte personenbezogener Daten dorthin sind deshalb nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Eine relevante Ausnahme ist, dass die EU-Kommission entschieden hat, dass ein Staat ein ausreichendes Datenschutzniveau aufweist, beispielsweise die Schweiz, Japan, Vereinigtes Königreich, Kanada, Israel oder […]
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