Verkäufer von Immobilien in Deutschland müssen nach einer Entscheidung des BGH vom 15. September 2023 (Az. V ZR 77/22) Käufer über einen drohenden Kostenumfang für anstehende Sanierungsmaßnahmen ungefragt aufklären – und zwar unabhängig von der möglichen Einsichtnahme des Käufers von in einem (virtuellen) Datenraum eingestellten Unterlagen. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag den ausdrücklichen […]
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