Gemäß dem brasilianischen Zivilgesetzbuch dürfen ausländische Unternehmen Anteile an brasilianischen Unternehmen halten und Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder Agenturen in Brasilien gründen. Um dies zu tun, müssen sie sich zunächst beim Nationalen Register für Unternehmensregistrierung und Integration (DREI) registrieren, was die Ernennung eines gesetzlichen Vertreters in Brasilien erfordert. Der ernannte gesetzliche Vertreter muss in Brasilien ansässig sein. […]
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