Eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung ist ein Vertrag, nach dem der Anspruch des Gläubigers (z.B. Gesellschafter) („Darlehensrückzahlungsanspruch“) im Fall der Insolvenz des Schuldners (=deutsche Tochtergesellschaft) im Rang hinter alle anderen Forderungen der Gläubiger zurücktritt. Dadurch muss der Darlehensrückzahlungsanspruch auf Ebene des Schuldners bei der Prüfung der Überschuldung nach dem deutschen Insolvenzrecht nicht passiviert werden muss und […]
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