Ja, grundsätzlich darf ein Gesellschafterdarlehen der Muttergesellschaft oder einer anderen Gruppengesellschaft durch die Darlehensnehmerin auch in deren Krise zurückgeführt werden. Aber – erfolgen Rückzahlungen innerhalb des Zeitraums von einem Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags der deutschen Tochtergesellschaft, sind die erfolgten Rückzahlungen anfechtbar und an die Insolvenzmasse (den Insolvenzverwalter) zurückzubezahlen. Gesellschafterdarlehen sind im deutschen Insolvenzrecht nachrangig […]
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